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Soziale Gerechtigkeit in einem zukunftsorientierten Gesundheitswesen

Von Annelie Buntenbach

 

Das Gesundheitssystem in Deutschland gilt aufgrund der Leistungsfähigkeit und der solidarischen Finanzierung zu Recht als eines der besten der Welt. Gleichwohl jagt eine Gesundheitsreform die Nächste, ohne dass die grundlegenden Schwächen beseitigt worden sind. Im Gegenteil: Die solidarische Finanzierung wurde schleichend ausgehöhlt, die Mehrbelastungen einseitig auf die Versicherten verlagert. So hat sich die paritätische Beitragsgestaltung verschoben: Arbeitgeber zahlen nur noch 40, die Versicherten dagegen 60 Prozent. Die Mehrbelastungen der Versicherten betragen inzwischen 15 Mrd. Euro pro Jahr.

 

Trotz dieser ungesunden Entwicklung will die Koalition aus CDU/CSU und FDP die Schieflage jetzt noch verschärfen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, den Arbeitgeberbeitrag einfrieren und zusätzliche Kopfpauschalen einführen, mit denen ausschließlich die Versicherten künftige Kostensteigerungen in der Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) tragen sollen.

 

Als Begründungsmuster werden weiter bloße Mythen wie „Kostenexplosion“, die demographische Entwicklung und die Globalisierung bemüht. Mythen, weil (a) der Anteil der GKV-Ausgaben am Bruttoinlandsprodukt seit Jahren stabil ist, (b) die Alterung der Gesellschaft nachgewiesenermaßen nicht zu steigenden GKV-Ausgaben führt und (c) die Arbeitgeberbeiträge zur GKV die internationale Wettbewerbsfähigkeit speziell von exportorientierten Unternehmen nicht beeinträchtigen.

 

Totgeschwiegen werden dagegen die Einnahmeprobleme der GKV durch den boomenden Niedriglohnsektor und prekäre Beschäftigungsverhältnisse, die hohe Arbeitslosigkeit und stagnierende Einkommen.

 

Statt diese strukturellen Einnahmeprobleme zu lösen und die solidarischen Finanzierungsgrundlagen entsprechend auszuweiten, setzt die Koalition offensichtlich auf den Einstieg in den Ausstieg aus der solidarischen Finanzierung.

 

Die Versprechen von Gesundheitsminister Rösler – gerechter, einfacher, transparenter – lösen sich dabei in Luft auf. Schon die geplante Beitragserhöhung auf 15,5 Prozentpunkte ist nicht gerecht, weil der Arbeitnehmersonderbeitrag von 0,9 Prozentpunkten aufrechterhalten werden soll. Das bedeutet, die Versicherten müssen allein bei den Beiträgen weiterhin rund neun Mrd. Euro pro Jahr zusätzlich zahlen.

 

Dazu will Rösler den Arbeitgeberbeitrag bei 7,3 Prozent einfrieren. Die Einnahmeprobleme werden damit noch deutlich verschärft. Künftige Defizite sollen über zusätzliche Kopfpauschalen der Versicherten gedeckt werden, die die Krankenkassen erheben sollen. Das bedeutet: Die Finanzprobleme werden nicht gelöst, sondern „outgesourct“ – das Solidarprinzip ausgehebelt.

 

Nach dem Gesetzentwurf sollen die pauschalen Zusatzbeiträge in unbegrenzter Höhe erhoben, die Belastungsgrenze auf zwei Prozent des Brutto-Einkommens angehoben werden. Für einen Durchschnittsverdiener mit einem Einkommen von 2.500 Euro würde dies bedeuten, dass er eine Kopfpauschale bis zu 50 Euro im Monat in jedem Falle selbst, zusätzlich und ohne jeden Ausgleich bezahlen muss.

 

Geringverdiener würden überproportional belastet. So entspricht eine Kopfpauschale von 20 Euro bei einem Einkommen von 1.000 Euro einer Belastung von 2 Prozent - bei 2.500 Euro aber nur 0,8 Prozent. Die Kopfpauschale stellt das Solidarprinzip also völlig auf den Kopf.

 

Der von Rösler geplante „Ausgleich“ würde die tatsächlichen Kopfpauschalen der Versicherten nicht ausgleichen, weil der geplante Richtwert für den „Ausgleich“ nur theoretischer Natur ist. Wird zum Beispiel eine Durchschnittspauschale von 25 Euro als „Richtwert“ festgesetzt, sollen Versicherte mit einem Einkommen von 1.000 Euro einen Ausgleich von fünf Euro erhalten, weil die Zwei-Prozent-Grenze (hier: 20 Euro) überschritten wird. Doch faktisch bleibt es nicht bei der Belastungsgrenze von zwei Prozent des Einkommens. Wenn die Krankenkasse der Versicherten eine tatsächliche Kopfpauschale von 45 Euro fordert, sollen – nach dem Durchschnittswert – auch nur fünf Euro „ausgeglichen“ werden. Die Belastung der Versicherten wäre mit 40 Euro schon bei 4 %. Der Ausgleich wirkt also nicht.

 

Die Pläne der Koalition sind insgesamt weder gerecht noch nachhaltig. Nachhaltig wären nur die einseitig steigenden Mehrbelastungen der Versicherten und neue Ungerechtigkeiten. Die bestehenden Probleme werden nicht gelöst. Der DGB und das Aktionsbündnis „Köpfe gegen Kopfpauschale“ fordern einen Stopp der Pläne zur Kopfpauschale und stattdessen die volle paritätische Beitragsfinanzierung sowie eine Ausweitung der solidarischen Finanzierung. Das von der Koalition geplante Einfrieren des Arbeitgeberbeitrags lehnt der DGB entschieden ab. Eine solche Entscheidung hätte dramatische Auswirkungen auf die perspektivischen Belastungen der GKV-Mitglieder als auch auf die Entwicklung der Arbeitsbedingungen und damit auch auf die Belastungen der GKV durch den Faktor „ungesunde Arbeit“.

 

Erschienen in: Der Gelbe Dienst. Gesundheits- und Sozialpolitik –
Nachrichten, Analysen, Hintergrund, Ausgabe 15-16/2010, vom 9. August 2010

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