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25.11.2010

DGB fordert Entlastung der Krankenkassen bei Hartz IV

Zu den aktuellen Überlegungen in der Koalition zur Kostenübernahme für die Krankenversicherung von Hartz-IV-Beziehern sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach am Donnerstag in Berlin:


„Die Beiträge für die Krankenversicherung von Hartz-IV-Beziehern in Höhe von 126 Euro sind willkürlich festgelegt und deutlich zu niedrig, denn sie decken weder die durchschnittlichen Pro-Kopf-Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung noch die Höhe des Basistarifs in der Privaten Krankenversicherung (PKV). Den gesetzlichen Krankenkassen entstehen dadurch ungerechtfertigte Zusatzbelastungen, Langzeitarbeitslosen PKV-Kunden erhebliche Belastungen.
 

Wir fordern die Koalition auf, diese Unterfinanzierung zu beenden und schlagen vor, den steuerfinanzierten Beitrag für die Krankenversicherung von Hartz-IV-Beziehern an die durchschnittlichen Ausgaben der GKV pro Versicherte zu binden.


Nach den derzeitigen Pro-Kopf-Ausgaben der GKV von 261 Euro kann die GKV um 3,7 Mrd. Euro entlastet werden. Dadurch kann der Beitragssatz für die Versicherten um 0,3 Prozentpunkte gesenkt werden. Den GKV-Mitgliedern kann somit die Belastung durch die geplante Beitragserhöhung (von 7,9 auf 8,2 Prozentpunkte) erspart bleiben. Auch die Probleme von langzeitarbeitslosen PKV-Kunden würden deutlich gemindert. Die verbleibende Differenz müsste innerhalb des PKV-Systems gelöst werden.

 
Wir warnen jedoch davor, die Probleme einseitig zugunsten der PKV-Unternehmen zu lösen. Es wäre inakzeptabel, wenn die Steuerzahler die hohen Tarife der PKV subventionieren müssten und die Beitragszahler der GKV weiter unnötig belastet werden.“


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